Kostenübernahme der Kursgebühren
Für Unterrichtseinheiten an Schulen übernehmen der Österreichische
Kulturservice und die zuständigen Pädagogischen Institute Teile der
Kosten. Auch das AMS bietet die Kostenübernahme für Kursgebühren bei
Mittel- & Kleinbetrieben.
Stornierung möglich
Talentförderung (von € 3.630,--)
Jedes Jahr vergibt die Schule DES SPRECHENS(in
der Höhe von
€ 3.630,--), die dem Nachwuchs die Ausbildung zum
professionellen Sprecher oder Trainer ermöglicht (Kriterien: soziale
Bedürftigkeit, außergewöhnliches Stimmpotenzial und Sprecher- oder
Trainertalent).
Förderung (AMS, WAFF, ...)
Die Trainings und die Ausbildungen an der Schule des Sprechens werden seit vielen Jahren sowohl vom , als auch gefördert. Nähere Informationen zu den Förderbestimmungen bekommen Sie bei Ihren BetreuerInnen.
Steuerlich absetzbar
Unselbständig Beschäftigte können Aus- und Fortbildungskosten als
Werbungskosten im Zuge der Jahressteuererklärung oder Arbeitnehmer
Veranlagung geltend machen, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten
oder einer verwandten Tätigkeit besteht (§ 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG).
Unternehmen/Selbstständige können Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn
die Bildungsmaßnahmen in einem objektivier-
baren betrieblichen Interesse
gelegen sind und unmittelbar mit der Aus- und Fortbildung der ArbeiternehmerInnen im Zusammenhang stehen.



