Kostenübernahme der Kursgebühren
Für Unterrichtseinheiten an Schulen übernehmen der Österreichische Kulturservice und die zuständigen Pädagogischen Institute Teile der Kosten. Auch das AMS bietet die Kostenübernahme für Kursgebühren bei Mittel- & Kleinbetrieben.

 

Stornierung möglich
Terminverschiebungen bzw. Storno - bei uns einfach: 2 Werktage vor der vereinbarten Einheit ist diese kostenfrei möglich!

 

Talentförderung (von € 3.630,--)
Jedes Jahr vergibt die Schule DES SPRECHENS eine Talentförderung (in der Höhe von
€ 3.630,--), die dem Nachwuchs die Ausbildung zum professionellen Sprecher oder Trainer ermöglicht (Kriterien: soziale Bedürftigkeit, außergewöhnliches Stimmpotenzial und Sprecher- oder Trainertalent).

 

Förderung (AMS, WAFF, ...)
Die Trainings und die Ausbildungen an der Schule des Sprechens werden seit vielen Jahren sowohl vom AMS, als auch WAFF gefördert. Nähere Informationen zu den Förderbestimmungen bekommen Sie bei Ihren BetreuerInnen.

 

Steuerlich absetzbar
Unselbständig Beschäftigte können Aus- und Fortbildungskosten als Werbungskosten im Zuge der Jahressteuererklärung oder Arbeitnehmer Veranlagung geltend machen, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit besteht (§ 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG).

Unternehmen/Selbstständige können Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Bildungsmaßnahmen in einem objektivier-
baren betrieblichen Interesse gelegen sind und unmittelbar mit der Aus- und Fortbildung der ArbeiternehmerInnen im Zusammenhang stehen.