ZENTRALE LAGE
Unsere modern ausgestattete Schule
befindet sich nur drei Gehminuten vom Wiener Stephansdom entfernt.
Auf 400m² finden unsere Kunden ein außergewöhnliches Trainingsambiente,
das sich in Design und Atmosphäre von vielen anderen Ausbildungshäusern
deutlich unterscheidet.
FLEXIBLE ÖFFNUNGSZEITEN
Von Montag bis Samstag 8 bis 21 Uhr
(Sonntag auf Wunsch buchbar) bieten wir besonders Berufstätigen
die Möglichkeit, von unseren Leistungen zu profitieren.
EINZELUNTERRICHT
Einzelunterricht ist eine
der Voraussetzungen für intensives Training auf höchstem Niveau.
So ist auch garantiert, dass die Inhalte genau auf Ihren Bedarf abgestimmt
sind.
KOSTENÜBERNAHME DER KURSGEBÜHREN
Für Unterrichtseinheiten an Schulen übernehmen der
Österreichische Kulturservice und die zuständigen Pädagogischen
Institute Teile der Kosten. Auch das AMS bietet die Kostenübernahme
für Kursgebühren bei Mittel- & Kleinbetrieben.
GRENZENLOS
DIE SCHULE DES SPRECHENS ist auch
mobil! Dadurch profitieren europaweit Schulen, Bildungszentren
und Unternehmen von unseren maßgeschneiderten Seminaren.
INDIVIDUELLE UNTERRICHTSEINHEITEN
Unterrichtsstunden werden individuell vereinbart – dadurch
ist ein Einstieg jederzeit möglich.
STORNIERUNG MÖGLICH
Werden bereits vereinbarte Unterrichtsstunden 48 Stunden vor
Beginn storniert, (Krankheit, Urlaub, ...) ergeben sich dadurch keine Mehrkosten.
SPRECHERPOOL
DIE SCHULE DES SPRECHENS verfügt
über einen Sprecherpool, der eng mit Marketingfirmen und Tonstudios
zusammenarbeitet. SprecherInnen haben so die Möglichkeit, schneller
Sprechen zum Beruf zu machen bzw. sich leichter auf dem Radio- und TV-Markt
zu etablieren.
TALENTFÖRDERUNG (von € 3.630,--)
Jedes Jahr vergibt DIE SCHULE DES
SPRECHENS eine Talentförderung
(in der Höhe von € 3.630,--), die dem Nachwuchs die Ausbildung
zum professionellen Sprecher oder Trainer ermöglicht (Kriterien:
soziale Bedürftigkeit, außergewöhnliches Stimmpotenzial
und Sprecher- oder Trainertalent).
FÖRDERUNG (AMS, WAFF, ...)
Die Trainings und die Ausbildungen an der Schule des Sprechens werden
seit vielen Jahren sowohl vom AMS, als auch WAFF gefördert. Nähere
Informationen zu den Förderbestimmungen bekommen Sie bei Ihren
BetreuerInnen.
STEUERLICH ABSETZBAR
Unselbständig Beschäftigte können Aus- und Fortbildungskosten
als Werbungskosten im Zuge der Jahressteuererklärung oder Arbeitnehmer
Veranlagung geltend machen, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten
oder einer verwandten Tätigkeit besteht
(§ 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG.)
Unternehmen/Selbstständige können Kosten für Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen,
wenn die Bildungsmaßnahmen in einem objektivierbaren betrieblichen
Interesse gelegen sind und unmittelbar mit der Aus- und Fortbildung
der Arbeiternehmer im Zusammenhang stehen.
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